Hier finden Sie den neuen Absonderungserlass , der ab dem 04.05.2022 gilt und durch die Kreise und kreisfreien Städten mit entsprechenden Allgemeinverfügungen umgesetzt werden muss.
Gemäß des Erlasses gilt entsprechend eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr. Bitte beachten Sie das im Umgang mit allen Schulangehörigen. Als weitere Regelungen für den Bereich der Schulen beachten Sie bitte den Hygieneleitfaden .